music world e.K. Augsburg

Geschäfts- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen music world e.K.

I. Allgemeines

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und alle Vertragsabschlüsse, einschließlich Beratung und sonstige vertragliche Leistungen. Abweichungen – auch auf Grund abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners- haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Anderstlautende Bedingungen, die die Bestellung des Käufers enthält, sind durch die nachstehenden Bedingungen aufgehoben.

2. Telegrafische, fernschriftliche und telefonische Aufträge sowie solche über Telefax oder Bildschirmtext sind für den Verkäufer erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind, bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde. Telefonisch erteilte Aufträge sollten am darauffolgenden Tag schriftlich bestätigt beim Verkäufer vorliegen; bei Nichtvorliegen einer schriftlichen Bestätigung wird eine Gewähr für die richtige Lieferung und daraus entstehende Folgen nicht übernommen.

Mündliche Erklärungen von Vertretern und Angestellten des Verkäufers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

II. Lieferung, Verpackung, Lieferfristen

1. Der  Mindestauftragswert ist € 50,- (incl. Mehrwertsteuer). Der Verkäufer behält sich vor, bei geringerem Auftragswert einen Mindermengenzuschlag zur Aufwandsdeckung zu berechnen. Die Versandkostenpauschale beträgt für Sendungen bis 31,5 kg Euro 5. Die Nachnahmegebühr beträgt Euro 3,50. Expresslieferung ist auf Anfrage in unterschiedlichen Variationen möglich. Die Kosten dafür werden mitgeteilt.

2. Im Bereich E-Commerce beträgt die Versandkostenpauschale innerhalb Deutschlands für Lieferungen mit einem Gurtmaß von bis zu 300 cm und einer Höchstlänge von 1,75 m Euro 5 oder Euro 8,50 inkl. Nachnahmegebühr. Bei Lieferungen mit größeren Ausmaßen wird der Preis mitgeteilt. Lieferungen außerhalb Deutschlands nur auf Anfrage.

3. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Sobald die Ware von dem Verkäufer ordnungsgemäß der Bundesbahn, Bundespost, DPD, UPS oder anderen Beförderungsunternehmen sowie Speditionen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Käufer über. Alle Waren sind bis zum Wert von Euro 500,00 vom Verkäufer Transport versichert. Die Kosten der Versicherung für darüber liegende Warenwerte werden automatisch in der Rechnung berücksichtigt. Sollte der Käufer diese Versicherung nicht wünschen, ist dieses schriftlich bei der Bestellung anzugeben.

4. Der Versand wird auf einem dem Verkäufer am geeignetsten erscheinenden Weg und in einer am passendsten erscheinenden Verpackung vorgenommen. Für Güte und Qualität des Verpackungsmaterials ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Sonderwünsche gehen zu Lasten des Käufers. Die Verpackungskosten sind im Kaufpreis enthalten. Dagegen wird die Verpackung vom Verkäufer bei großer, schwerer, nicht vom Hersteller verpackter Ware, z.B. bei Leergehäusen, Flightcases, Schaumstoff und Schlagzeugkoffern gesondert berechnet. Die Auswahl der Verpackungsmaterialien verbleibt beim Verkäufer; für Güte und Qualität ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

Der Verkäufer bietet gegen entsprechenden Aufpreis Spezialverpackungen für Leergehäuse an. Eine Haftung für abgewiesene Schadenersatzansprüche wegen unzureichender Verpackung ist ausgeschlossen.

5. Die Transportkosten sind vom Käufer zu tragen. Der Verkäufer behält sich Änderungen dieser Versandbedingungen jederzeit ausdrücklich vor. Ein Rechtsanspruch auf die, in den Versandbedingungen genannten Vergünstigungen, besteht nicht. Im Zweifel gilt die „Unfrei- Regelung“.

6. Teillieferungen sind berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart worden ist.

7. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Besteller oder seine Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Schäden an der Verpackung hat sich der Besteller bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen.

8. Der Verkäufer wird sich bemühen, die Lieferung unverzüglich zu erfüllen. Nach Ablauf der vom Verkäufer angegebenen Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferfrist, längstens jedoch von 18 Tagen in Lauf gesetzt. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahme nicht vermieden werden konnten- gleich, ob beim Verkäufer, beim Lieferanten oder dritten Personen- wird die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung in angemessener Weise verlängert, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

Treten Ereignisse im Vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzugs ein und wird die Lieferung nachträglich unmöglich oder für den Verkäufer unzumutbar, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.

9. Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt und will der Käufer vom Vertrag zurücktreten, so muß er dem Verkäufer eine Nachlieferungsfrist von 3 Wochen setzen mit der Androhung, daß er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist berechnet sich ab Zugang bei dem Verkäufer. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.

10. Bei Liefer- oder Leistungsverzug oder durch den Verkäufer verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei dem Verkäufer nicht vorliegen.

III. Gewährleistung

1. Beanstandung wegen unvollständiger oder unrichtiger Ware oder erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens acht Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei dem Verkäufer eingehen.

Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn die Lieferung sofort geöffnet und auf offensichtliche Schäden hin untersucht wird. Für den Fall einer Beschädigung oder des Verlustes der Ware ist der Verkäufer verpflichtet, alle Unterlagen zu beschaffen, um einen Schadensnachweis zu ermöglichen.

2. Bei Vorliegen von Mängeln sowie Fehlen zugesicherter Eigenschaften, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegendem Umstandes eingetreten sind, ist der Verkäufer nur verpflichtet, seinem Willen entsprechend Preisnachlaß zu gewähren, die Ware umzutauschen oder zurück zunehmen oder Gewähr durch Instandsetzung oder Korrektur des gelieferten Artikels zu leisten. Der Verkäufer ist von jeder anderen oder weiteren Verpflichtung freigestellt. Fehlerhafte Artikel sind auf Verlangen dem Verkäufer zurückzusenden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Bei berechtigten Beanstandungen trägt der Käufer die Kosten für den Rückversand einschließlich einer Transportversicherung.

Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderung der Originalteile durch den Besteller oder von dem Verkäufer nicht beauftragter Dritter zurückzuführen sind oder natürlich Abnutzung, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn die Zusicherung umfaßte die Vermeidung von Mangelfolgeschäden. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn dem Besteller gegenüber diese Eigenschaftszusicherung schriftlich abgegeben wurde.

4. Der Verkäufer gibt auf alle Geräte und Waren (außer Röhren, Lampen, Verschleißteile und gebrauchten Geräten) Herstellergarantie. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate. Innerhalb dieser Garantiezeit trägt der Verkäufer die Kosten für die Ersatzteile und die zur Reparatur erforderliche Arbeitszeit. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten für den Rückversand an den Verkäufer zu übernehmen. Die Kosten der erneuten Absendung an den Käufer nebst Versicherung trägt der Verkäufer.

Nach drei erfolglosen Reparaturen (Nachbesserung), die nach vorstehender Regelung erfolgt sind, hat der Kunde das Recht auf Ersatzlieferung oder Rückgängigmachung des Kaufes (Wandlung). Wurde im Zuge einer Nachbesserung die Ware des Käufers durch Neuware ersetzt, verlängert dies nicht die ursprüngliche Garantie- und Gewährleistungszeit. Soweit bei Geräten (insbesondere bei solchen, die aus den USA oder Großbritannien stammen) keine Garantiekarten vorhanden sind, gilt die Garantiezusage des Verkäufers bei Vorlage der Rechnung als Beleg. Eine Garantieerklärung des Herstellers, die weiter gehend ist als diejenige des Verkäufers, ist für diesen nicht bindend. Der Käufer kann außer den Garantieansprüchen, die vorstehend geregelt sind, weitere Ansprüche nicht geltend machen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden ausgeschlossen.

IV. Schadenersatz

1. Schadensersatzansprüche sind in der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.

2. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber dem Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluß oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

V. Sonderregelungen bei Lieferung und Einbau technischer Geräte

1. Angebot

a) Die Angebote entsprechen dem Stand der Technik z. Zt. der Erstellung des Angebots.

b) Die Überprüfung der im Angebot aufgeführten Geräte oder Teile insbesondere im Zusammenhang mit der Wirkungsweise am Einsatzort sowie der evtl. notwendigen Beachtung notwendiger Vorschriften oder Einflüsse  sind Angelegenheit des Auftraggebers.

c) Sind die Wirkungsweisen oder Eindrücke oder Effekte, welche mit unseren Geräten erzeugt werden, dem Auftraggeber nicht bekannt oder geläufig, so hat er sich selbst davon vorher zu überzeugen. Eine nachträgliche Beanstandung wegen anderer Wirkungsweisen als vorgestellt ist nicht möglich.

d) Installationsmaterial, Befestigungsmaterial, Halterungen sowie weiteres Kleinzubehör, werden nach Aufwand zusätzlich berechnet. Dasselbe gilt für An- und Abfahrten, Arbeitsstunden, Zeichen- und Planungsarbeiten. Die Erfassung vorgenannter Arbeiten wird intern gemacht. Wünscht der Auftraggeber die Vorlage von regelmäßigen Rapporten in der Zeit der Ausführung des Auftrages, so hat er dies ausdrücklich vorher mitzuteilen und dafür zu sorgen, daß ihm diese regelmäßig vorgelegt werden. Andernfalls erklärt sich der Auftraggeber mit dieser Regelung einverstanden und akzeptiert die Aufzeichnung nach der Abwicklung des Auftrages bzw. der Abrechnung.

2. Haftung für Mängel

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklicher zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Lieferant wie folgt:

a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Verkäufers auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von sechs 6 Monaten seit Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes – Insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Materialien oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt heraus stellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Verzögern sich der Versand, die Aufstellung und die Inbetriebnahme ohne Verschulden des Verkäufers, so erlischt die Haftung 12 Monate nach Gefahrübergang.

b) Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache an, in 24 Monaten.

c) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, Konstruktionsfehler, Softwarefehler, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurück zuführen sind. Fehler die auf unsachgemäße Bedienung, falsche Verkabelung oder mechanische Beschädigungen zurück zuführen sind bzw. durch Reparaturversuche nicht vom Verkäufer autorisierter Techniker verursacht worden sind.

d) Zur Vornahme aller dem Verkäufer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber nach Verständigung mit dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Verkäufer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Verkäufer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Verkäufer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

e) Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstandenen unmittelbaren Kosten trägt der Verkäufer – insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalls billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung seiner Monteure und Hilfskräfte. Im Übrigen trägt der Auftraggeber die Kosten.

f) Mängelbeseitigungsarbeiten an Großgeräten, die nicht zurück geschickt werden können, werden vor Ort ausgeführt, wobei die Reisekosten berechnet werden, da diese nicht unter den Gewährleistungsanspruch fallen. Wurden für solche Geräte  auch Serviceabgeltungen gewährt, so werden Fahrtkosten und die Arbeitszeit vor Ort berechnet.

g) Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate. Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand  wird  um  die  Dauer  der  durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.

h) Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers vorgenommene Änderung oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

i) Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3. Produkte, für die der Verkäufer als Wiederverkäufer auftritt und deren Vertrieb von anderen Firmen durchgeführt wird, unterliegen ausschließlich den Garantiebedingungen der Vorlieferanten.

4. Die übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen finden entsprechende Anwendung.

VI. Warenrücknahme

1. Innerhalb von einem Monat nach Erhalt kann die Ware an den Geschäftssitz von music world e.K. in Augsburg zurückgeschickt werden. Der Kaufpreis wird dem Kunden gutgeschrieben oder mit einer evtl. Neubestellung verrechnet. Im E-Commerce- Geschäftsbreich wird der Kaufpreis dem Kunden nach Absprache per Überweisung nach spätestens 30 Tagen zurück erstattet. Bei Rückgabe werden die uns entstandenen Transportkosten für den Versand in Abzug gebracht! (Die bereits bezahlte Kostenbeteiligung/Versandpauschale wird natürlich angerechnet!)

2. Die Kosten für die Rücksendung übernimmt der Verkäufer. Der Käufer erhält zu diesem Zweck ein Freeway-Ticket. Die Rücksendekosten bei einer Bestellung bis zu Euro 40,00 trägt der Kunde. Eine Rücksendung der Ware zu unseren Lasten ohne Freewayticket ist nicht möglich.

3. Folgende Waren sind von Rückgabe oder Umtausch ausgenommen: Bücher, Videos, CDs, Röhren, Tonabnehmer, Bandmaterial, Software jeder Art, sowie speziell angefertigte, bzw. nicht lagerübliche Waren (Einzelbestellungen). Bei Trommeln, Becken, Blasinstrumenten und Aufnahmegeräten ist vorherige Rücksprache erforderlich!

4. Wichtig: Die Ware muss uns in der Originalverpackung zurückgeschickt werden! Einwandfreier Originalzustand der Ware ist Voraussetzung. Achtung: Bitte KEINE Klebestreifen auf Originalkartons, sondern in Packpapier o. ä. einwickeln und beschriften. Danke.

5. Für zurück gegebene oder aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurück genommene Ware kann nur der Zeitwert unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr gut geschrieben werden, soweit die Rückgabe nicht aufgrund einer berechtigten Reklamation erfolge.

VII. Preise

Die Preise sind freibleibend und verstehen sich inkl. der z. Zt. gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise für gewerbliche Kunden verstehen sich zzgl. der z. Zt. gültigen Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preisen.

Der Verkäufer ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluß eintretenden Kostenerhöhungen, Kursänderungen, Änderungen von Frachtzöllen und sonstigen Abgaben, die Preise zu berichtigen (gilt nicht bei EBay-Handel).

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen sowie bis zur Begleichung eines zu Lasten des Käufers ergebenen Kontokorrent- Saldo bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen seine Abnehmer, die er auf Anforderung bekannt zu geben hat, dem Verkäufer in voller Höhe ab.

2. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.

3. Der Eigentumsvorbehalt bleibt ferner bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer kann an den Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben; er verarbeitet durch den Verkäufer. Die verarbeiteten Waren dienen zur Sicherung der Forderung des Vorbehaltes des Verkäufers. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht dem Käufer gehörenden Waren durch den Käufer wird der Verkäufer Miteigentümer an der neuen Sachen im Verhältnis des Wertes seiner Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.

Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzubeziehen. Auf Verlangen des Verkäufers hat ihm die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen.

IX. Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungen des Verkäufers sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung hat zu erfolgen in Bargeld, Scheck- oder Banküberweisung sowie per EC-Karte (im Bereich des E-Commerce nur per Vorauszahlung oder Nachname).

Nach Möglichkeit wird aus abwicklungstechnischen Gründen nur per Nachnahme ausgeliefert. Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Wenn die Vorauszahlung nicht in angemessener Frist geleistet wird, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Verzugszinsen werden in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

3. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen (z.B. Nichteinlösung von Schecks o. ä.), werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Der Verkäufer ist dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen.

Ferner ist der Verkäufer berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware wieder in Besitz zu nehmen, ohne daß automatisch vom Vertragsrücktrittsrecht Gebrauch gemacht wird.

 

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte aufgrund von Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Augsburg als Geschäftssitz des Verkäufers.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertagsverhältnis - auch bei Rücktritt- ist das für den Verkäufer zuständige Amtsgericht Augsburg, ohne Rücksicht auf den Streitwert.

XI. Sonstiges

1. Sollten einzelne dieser Bestimmungen –gleich aus welchem Grund- nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Bestellerbedingungen, auch soweit sie mitgeteilt worden sind, gelten nur, wenn und soweit sie ausdrücklich vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.

3. Die Ausfuhr der Waren ist genehmigungspflichtig und unterliegt dem deutschen Außenhandelsrecht.

4. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei dem Verkäufer verarbeitet.

5. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren getrennt zu lagern und Bevollmächtigten des Verkäufers die Besichtigung und angemessene Prüfung der Bestände zu gestatten und die Ware dem Verkäufer bzw. seinem Bevollmächtigten auf dessen Verlangen unverzüglich heraus zu geben, wenn nach Ansicht des Verkäufers auch nach Vertragsabschluß die Kreditverhältnisse des Verkäufers für eine Kreditgewährung nicht geeignet erscheinen.

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